1. Leistungen des Auftragnehmers
1.1 Die Leistungen des Auftragnehmers sind im vorliegenden Katalog oder auf den Internet-Seiten von WWW.BURBERG.DE oder in einem speziellen Angebot oder einem Rahmenvertrag beschrieben.1.2 Eine spezielle Vor- und/oder Nachbereitung der Teilnehmer erfolgt nach Absprache. Entsprechend dem damit verbundenen Aufwand erfolgt eine gesonderte Berechnung sofern nicht anderweitig schriftlich geregelt.
1.3 Der Auftragnehmer schuldet die Unterweisung der Seminarteilnehmer grundsätzlich im Umfang entsprechend den Beschreibungen in den unter 1.1 genannten Quellen. Ist der beschriebene Lehrumfang innerhalb der angegebenen Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verschulden hat, nicht voll zu verwirklichen, so geht eine eventuelle Nachschulung der Teilnehmer zu Lasten des Auftraggebers. Bei einer groben Verletzung der pädagogischen und fachlichen Ziele geht eine Nachschulung zu Lasten des Auftragnehmers. Darüber hinausgehende Ansprüche - etwa Schadenersatz für Ausfallzeiten der Teilnehmer o.ä. - bestehen nicht.
1.4 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten Unterweisungsumfang. Insbesondere haftet er nicht für die Wissensaufnahme der Teilnehmer. Auch eine Haftung für etwaigen Datenverlust u.Ä. aufgrund falsch angewendeter Eingaben und Methoden ist ausgeschlossen.
1.5 Sofern die Schulung im Unternehmen des Auftragebers durchgeführt wird, haftet der Auftragnehmer nicht für Datenverlust oder Systemabstürze oder Beschädigung von DV-Anlagen des Auftraggebers durch die Teilnehmer oder den Trainer und evtl. dadurch verursachte Folgeschäden egal in welcher Art oder in welcher Höhe.
2. Gebühren
2.1 Die Seminargebühren werden jeweils in einem speziellen Angebot bzw. in einem Rahmenvertrag vereinbart. Sind keine speziellen Vereinbarungen schriftlich getroffen worden, so gilt das generelle Seminarangebot aus den unter 1.1 genannten Quellen.3. Durchführung
3.1 Ein Anspruch auf Durchführung eines vom Auftragnehmer bestätigten Seminars besteht grundsätzlich nicht. Ist die Durchführung eines schriftlich bestätigten Seminars wegen Ausfalls eines Instruktors, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und/oder Ersatz der dem Auftragnehmer bzw. den Teilnehmern entstandener Kosten, gleich welcher Art oder welcher Höhe. Der Auftragnehmer informiert in diesem Fall umgehend den Auftraggeber und schlägt einen Ersatztermin vor.4. Bezahlung
4.1 Die im schriftlichen Angebot oder Rahmenvertrag oder in den unter 1.1 genannten Quellen genannten Seminargebühren werden nach Durchführung des Seminars und entsprechender Rechnungsstellung sofort fällig. Dies gilt auch für evtl. vereinbarte Sonderleistungen und evtl. vereinbarte Reisekosten.4.2 Abzüge am Rechnungsendbetrag sind nicht statthaft, sofern nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung spezielle Sonderkonditionen vereinbart wurden.
4.3 Der Rechungsausgleich erfolgt sofort ohne jeglichen Abzug.
5. Rücktritt
5.1 Der Auftraggeber kann bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn von einem bereits bestätigten Termin kostenfrei zurücktreten. Die Stornierung ist schriftlich zu erklären.5.2 Bei einem Rücktritt bis zu 7 Tage vor Seminarbeginn wird ohne Nachweis eines besonderen Schadens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des sonst fälligen Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt. Bei einer Verschiebung des Seminartermins durch den Auftraggeber auf einen späteren Termin wird keine Stornogebühr fällig.
5.3 Wird ein Seminar vom Auftraggeber innerhalb von 2 Tagen vor Seminarbeginn storniert, so wird die gesamt Kursgebühr wie vereinbart sofort fällig.
6. Sonstiges
6.1 Bei Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die übrigen Bestimmungen nicht ihre Gültigkeit.6.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Wiesbaden, 01.01.2008